Kosten

Die Kosten

Die Frage der Kosten lässt sich nicht allgemein beantworten. Wir beraten Sie gerne und geben Ihnen genaue Auskunft über entstehende Kosten.

Entsprechend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz fallen je nach Tätigkeit des Anwaltes Gebühren an, deren Höhe sich zum einen nach dem Streitwert, zum anderen nach dem Umfang der Tätigkeit des Rechtsanwaltes bestimmt. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Antworten auf manche Fragen vielleicht kurz sein mögen der Weg dort hin aber möglicherweise lang und über zahlreiche Gesetze und die hierzu ergangene Rechtsprechung führt. Ohne deren Kenntnis kann eine verbindliche und zutreffende Antwort oft nicht gegeben werden. Im Falle des Bestehens einer Rechtsschutzversicherung sind wir gerne bereit in Ihrem Auftrag zu prüfen, ob das Interesse des Rechtsgebietes im Rahmen des Versicherungsvertrages abgedeckt ist und eine entsprechende Kostendeckungszusage einzuholen.

Für den Fall der Bedürftigkeit besteht die Möglichkeiten für die Beratung eine Beratungshilfe und für das gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe zu beantragen. Die Kriterien, ob diese vom Gericht bewilligt wird, sind zum einen die finanzielle Situation des Rechtssuchenden, die genau darzulegen ist, und zum anderen die Erfolgsaussichten des angestrebten Verfahrens.