Unsere Leistungen

Leistungen

Familienrecht


Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf die Beratung, Durchführung der Ehescheidung, sowie auf alle Folgesachen in Form von Unterhaltsansprüchen, Zugewinnausgleich, Hausratsaufteilung, Umgang- und Sorgerecht, als auch allen weiteren trennungsrelevanten Punkten.
Aufgrund der Natur der Sache bedarf dieses Rechtsgebiet neben der fachlichen Qualifikation eines Rechtsanwaltes auch einer psychologischen Komponente, welche wir von unserer langjährigen Erfahrung mit einfließen lassen.
Besonders im Scheidungsverfahren mit minderjährigen Kindern bedarf es einer fachlichen Beratung um die Vorgehensweise speziell abzuwickeln und etwaigen Schaden für die Kinder durch ein Trennungsverfahren abzuwenden. Im Interesse der Mandanten sind wir in der Lage auch in diesem Bereich unnötige Verfahren zu vermeiden und in Vorverhandlungen eine sachgerechte Lösung, insbesondere für die Kinder herbeizuführen.

Arbeitsrecht


Das Arbeitsrecht kennzeichnet die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Auf dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht vertreten wir sowohl die Interessen von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern.
Gerade beim Arbeitsverhältnis, welches für den Arbeitnehmer die Grundlage seiner Existenz bildet, bedarf es bei seiner Aufnahme als auch Beendigung einer fachlichen und kompetenten Beratung.
Auch für den Arbeitgeber ist es relevant beim Eingehen eines Arbeitsverhältnisses alle rechtlichen Gesichtspunkte zu beachten um etwaige Streitigkeiten bereits im Vorab abzuwenden. Bei Ausspruch einer Kündigung (fristlosen als auch ordentlichen) und bei Abmahnungen gilt im Hinblick auf die Komplexität des Rechtsgebietes die regelmäßigen Veränderungen der Rechtsprechung zu beachten.
Unser Angebot erstreckt sich auf die Prüfung des entsprechenden Arbeitsvertrages, der Wirksamkeit von Abmahnungen, Kündigungen und das Vorliegen von Vergütungsansprüchen, so dass etwaige Ansprüche durchgesetzt werden können.
Wir übernehmen für unsere Mandantschaft eine fachliche Beratung, sowie Prozessvertretung in allen gerichtlichen Instanzen.

Mietrecht

Das Mietrecht ist insbesondere in Ballungsgebieten wie im Großraum Stuttgart von großer sozialer Tragweite und Relevanz, insbesondere auch in Anbetracht der hohen Grundmietpreise und des schwierigen Wohnungsmarktes. Das Interesse der Mieter liegt darin langfristig Wohnraum zu einem angemessenen Preis-Leistungsverhältnis zu finden, wobei der Eigentümer daran interessiert ist durch die Vermietung einen maximalen Gewinn zu erwirtschaften. Die Berechnung einer adäquaten Miete unter Bezugnahme auf die ortsübliche Vergleichsmiete, als auch die exakte Errechnung der Wohnungsgröße, welche ebenfalls oft von den vertraglichen Gegebenheiten abweicht, bedarf einer fachlich-qualifizierten Grundlage. Sowohl die Eingehung als auch die Beendigung eines Mietverhältnisses ist zur Vermeidung späterer Streitigkeiten mit besonderer Sorgfalt vorzunehmen, welche durch unsere Kanzlei geboten wird.

Schadensersatzrecht, Schmerzensgeldrecht

Unter dem Gebiet des Schadensersatz- und Schmerzensgeldrechtes sind Sachschäden sowie Personenschäden, welche aus einer Verschuldenshaftung resultieren, zu verstehen. Aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens im Straßenverkehr, kommt es oft zu schwerwiegenden Verkehrsunfällen mit erheblichen Verletzungen, was einer qualifizierten Vertretung bedarf.

Verkehrsrecht

Neben der Regulierung streitiger Verkehrsunfälle erstreckt sich unser Angebot auch in der Verteidigung bei Fahrverboten, Geschwindigkeitsüberstreitungen, Vorfahrtspflichtverstößen und Führerscheinangelegenheiten.